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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 628/10   

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https://dejure.org/2011,14725
LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 628/10 (https://dejure.org/2011,14725)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.04.2011 - 10 Sa 628/10 (https://dejure.org/2011,14725)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. April 2011 - 10 Sa 628/10 (https://dejure.org/2011,14725)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 613a Abs 1 BGB, § 613a Abs 4 BGB
    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Darlegungslast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung bei Stilllegung des Produktionsbetriebs und Beschränkung auf Vertrieb fremdproduzierter Waren ist betriebsbedingt; Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung des Produktionsbetriebs und Beschränkung auf Vertrieb fremdproduzierter Waren; unwirksame Kündigung zu ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Darlegungslast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; BGB § 613a Abs. 4
    Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung des Produktionsbetriebs und Beschränkung auf Vertrieb fremdproduzierter Waren; unwirksame Kündigung zu vorgezogenem Termin bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zum veränderten Arbeitanfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 628/10
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (st. Rspr. des BAG, vgl. Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - a.a.O.; Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - AP Nr. 370 zu § 613 a BGB; Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 - AP Nr. 175 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Ebenso verhält es sich, wenn die vom Arbeitgeber im Kündigungszeitpunkt beabsichtigte Maßnahme in Wahrheit keine Stilllegung, sondern ein Betriebsübergang ist (BAG Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - a.a.O.), weil etwa die für die Fortführung des Betriebes wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollen und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (BAG Urteil vom 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - AP Nr. 332 zu § 613 a BGB, m.w.N.).

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 628/10
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (st. Rspr. des BAG, vgl. Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - a.a.O.; Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - AP Nr. 370 zu § 613 a BGB; Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 - AP Nr. 175 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 - a.a.O.).

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 628/10
    Danach kommt es in den Fällen, in denen zwar bei Zugang der Kündigung noch eine Möglichkeit der Beschäftigung besteht, aber die für den künftigen Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses maßgeblichen Entscheidungen bereits gefallen sind, darauf an, ob der Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin voraussichtlich entbehrt werden kann (BAG Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - AP Nr. 5 zu § 18 KSchG 1969, m.w.N.).

    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (st. Rspr. des BAG, vgl. Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - a.a.O.; Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - AP Nr. 370 zu § 613 a BGB; Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 - AP Nr. 175 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 628/10
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG Urteil vom 23.09.2010 - 8 AZR 567/09 - NZA 2011, 197).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 628/10
    Deswegen ist eine Kündigung wegen Betriebsschließung nicht sozial gerechtfertigt, solange der Arbeitgeber den Stilllegungsbeschluss lediglich erwogen, aber noch nicht endgültig gefasst hat (BAG Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - AP Nr. 120 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, m.w.N.) Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber im Kündigungszeitpunkt noch in ernsthaften Verhandlungen über die Veräußerung des Betriebs steht oder sich um neue Aufträge bemüht.
  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 628/10
    Ebenso verhält es sich, wenn die vom Arbeitgeber im Kündigungszeitpunkt beabsichtigte Maßnahme in Wahrheit keine Stilllegung, sondern ein Betriebsübergang ist (BAG Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - a.a.O.), weil etwa die für die Fortführung des Betriebes wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollen und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (BAG Urteil vom 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - AP Nr. 332 zu § 613 a BGB, m.w.N.).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 320/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 628/10
    Die wirtschaftliche Einheit kann trotz Ortsverlegung gewahrt bleiben, wenn der Erwerber eines Produktionsbetriebs Betriebsmittel verlagert und an einem anderen Ort mit gleicher Arbeitsorganisation und gleichen Betriebsmethoden die Produktion weiterführt (BAG Urteil vom 16.05.2002 - 8 AZR 320/01 - AP Nr. 9 zu § 113 InsO).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02

    Kündigung - Insolvenz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 628/10
    Dabei kann dahinstehen, ob diese Kündigung bereits deshalb unwirksam ist, weil es sich um eine unzulässige "Nachkündigung" (zum Begriff: BAG Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 255/02 - AP Nr. 12 zu § 113 InsO) handelt.
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